Frage von Lena M. • 24.04.2024
Antwort ausstehend von Olga Petersen AfD
Wenn sich wirklich etwas ändern soll, muss man auch über eine Vergesellschaftung der Energiekonzerne nachdenken. Schließlich gehört die Versorgung mit Energie zur Daseinsvorsorge.
Als Bürgerschaftsabgeordnete bin ich mit dieser Baumaßnahme nicht befasst. Für Baumaßnahmen an Hamburger Schulen ist der landeseigene Betrieb Schulbau Hamburg zuständig.
Es existieren lediglich Regelungen, die den Baubeginn betreffen: Nach Erteilung einer Baugenehmigung muss in der Regel innerhalb einer bestimmten Frist mit dem Bau begonnen werden, die meist drei Jahre beträgt.